Herkunftskennzeichnung für Fleisch wird gesetzlich verpflichtend!
Herkunftskennzeichnung für Fleisch wird gesetzlich verpflichtend
Der Verbraucher kann sich bald über mehr Transparenz bezüglich der Informationen zur Herkunft seines frischen Fleisches freuen. Wo wurde das Tier aufgezogen und an welchem Ort geschlachtet? Diese Angaben müssen sich ab April 2015 auf jeder Verpackung wiederfinden.
Das gilt sowohl für unverarbeitetes wie vor verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Auch wenn das Fleisch aus einem Land stammt, das nicht zur Europäischen Union gehört, ist dessen Herkunft eindeutig zu kennzeichnen. Seit 2000 war diese Kennzeichnungspflicht lediglich für Rindfleisch gesetzlich verankert. Hintergrund war der damalige BSE-Skandal, der Europa erschütterte. Nicht weniger aufrüttelnd wirkte hier zu Lande der Pferdefleischskandal.
Was muss gekennzeichnet werden?
Endlich wird den lang gehegten Wünschen vieler Verbraucher entsprochen, auf einen Blick mehr Wissen über den Ort der Aufzucht und Schlachtung des Fleisches zu erlangen. Mit dem Aufzuchtsort wird bei der Pute etwa der Standort bezeichnet, an dem sich das Geflügel den letzten Monat vor der Schlachtung befand. Sind die Tiere beim Schlachten jünger als 6 Monate ist die gesamte Aufzuchtsphase entscheidend.
Liegen all diese Orte in einem Land, ist es auch legitim lediglich dieses Land anzugeben, z.B. Ursprung: Deutschland. Die Nennung einer speziellen Region ist dabei freiwillig, soll aber auch ermöglicht werden. Fraglich bleibt nur noch, ob diese Pflicht zur Kennzeichnung sich auch auf die Preise für Fleisch niederschlagen wird. Dessen Last würde schließlich der Konsument tragen.
Im Dezember 2013 hatte die Europäische Kommission diese EU-weite einheitliche Regelung beschlossen, die in Zukunft für mehr Klarheit sorgen soll. Im Bundestag machten sich besonders die Grünen für eine aussagekräftige Kennzeichnungspflicht stark. Handelt es sich um gefrorenes Fleisch, muss zudem das Datum des Einfrierens angegeben sein.
Verbraucher wissen zukünftig mehr
Schon im Dezember 2014 wird die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) für eine bessere Lesbarkeit der Verpackungen sorgen. Diese Regelungen werden für den Verbraucher laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) klare Informationen bezüglich folgender Punkte bedeuten:
Allergenkennzeichnung
Brennwert und Nährwertangaben
Mindestschriftgröße
Lebensmittel-Imitate und „Klebefleisch“
Herkunftskennzeichnung für Fleisch
Raffinierte Öle und Fette pflanzlicher Herkunft
Koffeinhaltige Lebensmittel
Angabe des Einfrierdatums
Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können. Mehr Informationen ...