Teil 2: Warenkunde – Der Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum und ihre Bedeutung für die Verzehrsfähigkeit
Wer beim Einkaufen einen Blick auf die Verpackung des Produktes wirft, findet meist die Angabe eines Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums. Doch worin liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Angaben?
Bei der Angabe eines „Verbrauchdatums“ (z.B. bei max. +4°C zu verbrauchen bis), darf die Ware nach Ablauf dieses Tages nicht mehr verzehrt werden. Ein Verbrauchsdatum ist bei leicht verderblichen Lebensmitteln, wie z.B. rohem Geflügelfleisch, gesetzlich vorgeschrieben.
Wird das Datum als „Mindesthaltbarkeitsdatum (=MHD) “ angegeben (z.B. bei max. 7°C mindestens haltbar bis), bedeutet dies, dass das Produkt - solange es nicht geöffnet wurde und bei kühlpflichtigen Lebensmitteln die Kühlkette nicht unterbrochen wurde – mindestens bis zum Erreichen dieses Tages, verzehrt werden kann.
Auch dem umsichtigsten Einkäufer kann es trotz guter Planung einmal passieren, dass der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums eines Lebensmittels übersehen wird. Hier gilt prinzipiell, dass meistens das Produkt auch nach Erreichen des MHDs noch gegessen werden kann. Voraussetzung ist hierbei, dass das Produkt durchgängig optimal gekühlt wurde und keine Anzeichen von Verderb, wie z. B. sonderbarer Geruch etc., erkennbar sind.
Produkte, die generell ein kurzes MHD haben, wie zum Beispiel in Scheiben geschnittene Putenwurst, sollten jedoch maximal 1 bis 2 Tage nach Ablauf des MHDs verzehrt werden, da aufgrund der großen Produktoberfläche die Haltbarkeit generell relativ gering ist. Dies gilt insbesondere auch für die aufgeschnittene Puten-Gelbwurst, da für dieses Puten-Schmankerl kein Nitritpökelsalz als Konservierungsstoff verwendet wird. Geräucherte Würstchen wie zum Beispiel die Höhenrainer Puten-Wiener haben eine geringere Oberfläche und profitieren zusätzlich vom Einsatz des Nitritpökelsalzes und von der konservierenden Wirkung des Rauches. Die Haltbarkeit von Produkten, die in der Packung erhitzt wurden, wie z. B. Aufschnitt oder Leberwurst in einem Kunstdarm, ist noch besser. Diese Produkte können bei guter Kühlung normalerweise auch noch ein bis zwei Wochen nach Ablauf des MHDs verzehrt werden.
Ganz allgemein sollten folgende Punkte beachtet werden:
- eine durchgängige Kühlung mit der auf der Packung angegebenen Kühltemperatur muss gewährleistet sein
- Produkte bei denen die Kühlkette unterbrochen wurde, bald verzehren und nicht bis zum Ablauf der Haltbarkeit lagern
- je kälter und gleichmäßiger die Lagertemperatur, desto besser die Haltbarkeit.
Werden diese Punkte beherzigt, können Produkte in ungeöffneten Packungen in den meisten Fällen bis zum Erreichen des MHDs und auch etwas darüber hinaus bedenkenlos genossen werden. Bereits geöffnete Packungen sollten jedoch so schnell wie möglich verzehrt werden, da sich das MHD immer auf die ungeöffnete Packung bezieht.
Silvia Belgaid
Qualitätsmanagementbeauftragte
Höhenrainer Delikatessen GmbH
(Gast-Bloggerin auf www.der-puten-shop.de)
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